Impressum
Angaben gemĂ¤ĂŸ § 5
Wohnwelten Rhein-Ruhr GmbH
Hanns-Dieter-HĂ¼sch-Platz 5
47441 Moers
Vertreten durch: GeschäfsfĂ¼hrerin Tanja Sauerborn
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht Kleve
Registernummer: HRB 11757
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemĂ¤ĂŸ §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE285587982
E-Mail: info@wohnwelten‒rheinruhr.de
Verantwortlich fĂ¼r die folgenden Inhalte gemĂ¤ĂŸ § 55 Abs. 2 RStV
Tanja Sauerborn
Kontakt:
Telefon: 0 28 41 / 8 88 85 53
Telefax: 0 28 41 / 8 88 85 63
E-Mail: info@wohnwelten‒rheinruhr.de
Rechtliches
STREITSCHLICHTUNG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
HAFTUNG FĂœR INHALTE
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HAFTUNG FĂœR LINKS
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URHEBERRECHT
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung auĂŸerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedĂ¼rfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur fĂ¼r den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
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AKTUALITÄT UNSERER ANGEBOT
Wir sind stets bemĂ¼ht unsere Homepage täglich zu aktualisieren und die angebotenen Immobilien auf fehlerhafte Daten zu Ă¼berprĂ¼fen. Jedoch kann es vorkommen, dass uns ein Fehler unterlaufen ist. Aus diesem Grund können wir falsche oder nicht aktuelle Angebote nicht ausschlieĂŸen. Wir bitten hierfĂ¼r um Ihr Verständnis.
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AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wohnwelten Rhein-Ruhr GmbH
§ 1 Weitergabe von Informationen und Unterlagen Sämtliche Informationen einschlieĂŸlich der Objektnachweise von uns sind ausdrĂ¼cklich fĂ¼r den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrĂ¼cklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne unsere ausdrĂ¼ckliche Zustimmung, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. VerstĂ¶ĂŸt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schlieĂŸt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, uns die mit ihm vereinbarte Provision zuzĂ¼glich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit Wir sind berechtigt, sowohl fĂ¼r den Verkäufer als auch fĂ¼r den Käufer tätig zu werden.
§ 3 EigentĂ¼merangaben und Angebot Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von uns auf ihre Richtigkeit nicht Ă¼berprĂ¼ft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu Ă¼berprĂ¼fen. Wir Ă¼bernehmen fĂ¼r die Richtigkeit keinerlei Haftung und versichern, nach besten Wissen und Gewissen zu handeln und zu vermitteln. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.
§ 4 Informationspflicht Der Auftraggeber (EigentĂ¼mer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns rĂ¼ckzufragen, ob die ZufĂ¼hrung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt uns hiermit Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenĂ¼ber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als WohnungseigentĂ¼mer zustehen.
§ 5 Vertragsabschluss Unser Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages bezĂ¼glich des uns zur Vermittlung zur VerfĂ¼gung gestellten Objektes. Die Provision ist damit verdient und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Die Höhe beträgt fĂ¼r Verkäufer 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt. und fĂ¼r Käufer zwischen 3,57 % und 4,76 % inkl. gesetzlicher MwSt., sofern nicht ausdrĂ¼cklich ein anderer Provisionssatz vereinbart ist.
§ 6 Ersatz- und Folgegeschäfte Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemĂ¤ĂŸ unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder Ă¼ber die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschlieĂŸt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprĂ¼nglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 7 Aufwendungsersatz Der Kunde ist verpflichtet, uns die in ErfĂ¼llung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portikosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt aufgrund Vertragsbruchs des Auftraggebers.
§ 8 Haftungsbegrenzung Unsere Haftung wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch unser Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Verjährungsfrist fĂ¼r alle SchadensersatzansprĂ¼che des Kunden gegen uns beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall fĂ¼r uns zu einer kĂ¼rzeren Verjährung fĂ¼hren, gelten diese.
§ 9 Gerichtsstand ErfĂ¼llungsort und Gerichtsstand fĂ¼r beide Parteien ist Moers.
§ 10 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungĂ¼ltig sein, so soll die Wirksamkeit der Ă¼brigen Bestimmungen hiervon nicht berĂ¼hrt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Ă¼brigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.